Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Sie können Altgeräte bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel vor Ort abgeben.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.